Ein High Court von England und Wales hat entschieden, dass der Stablecoin Tether (USDT) unter englischem Recht als Eigentum anerkannt wird. Das Gericht stellte klar, dass Kryptowährungen, obwohl sie keine physischen Vermögenswerte sind, in rechtlichen Streitfällen ähnlich wie materielle und immaterielle Güter behandelt werden können.
Britisches Gericht erkennt USDT als rechtliches Eigentum an
Der High Court of Justice, Business and Property Courts of England and Wales, fällte am 12. September eine bemerkenswerte Entscheidung, ob Kryptowährungen wie USDT (Tether) unter englischem Recht als Eigentum betrachtet werden können.
In dem Fall ging es um Fabrizio D’Aloia, der behauptete, er sei um über 2,5 Millionen Pfund (3,3 Millionen US-Dollar) in Kryptowährung betrogen worden, darunter USDT, das über mehrere Blockchain-Wallets gewaschen wurde. Das Urteil des Gerichts klärt den rechtlichen Status von Kryptowährungen und bekräftigt, dass digitale Vermögenswerte als eine Form von Eigentum anerkannt werden, auf die Eigentumsrechte anwendbar sind und die in Betrugsfällen nachverfolgt werden können.
Das Gericht erklärte, dass Kryptowährungen wie USDT nicht auf traditionellen Rechtsansprüchen oder physischem Besitz basieren, aber dennoch für rechtliche Zwecke als Eigentum behandelt werden. Diese Anerkennung bedeutet, dass Kryptowährungen auf die gleiche Weise wie andere materielle und immaterielle Vermögenswerte nachverfolgt, übertragen und treuhänderisch gehalten werden können. In dem Urteil bestätigte der Richter:
„USDT unterliegt Eigentumsrechten nach englischem Recht. Es handelt sich weder um einen Forderungsanspruch (chose in action) noch um einen Besitzanspruch (chose in possession), sondern um eine besondere Form von Eigentum, die nicht auf einem zugrunde liegenden Rechtsanspruch beruht.“
Dies ermöglicht es, Kryptowährungen dem rechtlichen Prinzip der Nachverfolgung zu unterwerfen, das typischerweise auf Vermögenswerte in Fällen von Diebstahl oder Veruntreuung angewendet wird.
Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf zukünftige kryptowährungsbezogene Streitigkeiten vor englischen Gerichten, insbesondere im Zusammenhang mit Betrug und der Rückgewinnung von Vermögenswerten. Trotz der Anerkennung von Kryptowährungen als Eigentum entschied das Gericht jedoch, dass D’Aloia in diesem Fall nicht genügend Beweise vorgelegt hatte, um seine gestohlenen Kryptowährungen auf die spezifischen Konten der Kryptobörse Bitkub, einer der Angeklagten, zurückzuführen.
Diese Entscheidung bekräftigt die rechtliche Anerkennung von Kryptowährungen als Eigentum, unterstreicht aber auch die Bedeutung ausreichender Nachweise zur Verfolgung dieser Vermögenswerte im Kontext von Blockchain-Transaktionen.